Die Pädagogische Hochschule Salzburg ist für das Dienstauftragsverfahren grundsätzlich weder verantwortlich noch zuständig.

Das Dienstauftragsverfahren (DAV) und alle damit verbundenen Handlungsanweisungen sind ausschließlich Sache des Dienstgebers (also des Bundes (BD) oder des Landes (Abt. 2)).

Bitte wenden Sie sich an die für Sie jeweils zuständige Stelle.

Um Sie trotzdem bestmöglichst unterstützen zu können, werden in den FAQ's die für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen der Fortbildung notwendigen Grundinformationen bereit gestellt.

Grundinformationen zum Dienstauftragsverfahren (DAV) finden Sie auch im pdf-Dokument im Anhang.Beachten Sie bitte auch die Inforamtionen auf den Serviceseiten der IT-Betreuer des Landes unter dem Menüpunkt: PH-PH-Online

NEU: Infos und Tipps zum DAV (Stand: September 2011) im Anhang