Der Voranmeldevorgang an Pädagogischen Hochschulen ist österreichweit einheitlich und entspricht den Vorgaben des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK).

Die entsprechenden gesetzliche Bestimmungen entnehmen Sie bitte:

- dem §3 Abs. 1 Bildungsdokumentationsgesetz
- dem §53 Hochschulgesetz 2005 §53
- der Hochschule-Studierendenevidenzverordnung