Bitte befolgen Sie die in der Fehlermeldung genannten Hinweise und setzen Sie sich bitte mit Ihrer Schulleitung in Verbindung.

Für eine erfolgreiche Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen ist eine korrekte Dienststellenzuordnung im Rahmen des Dienstauftragsverfahrens (DAV) durch die Schulleitung unbedingte Voraussetzung. Das Dienstauftragsverfahren liegt im Verantwortungsbereich des Dienstgebers (Bundes- bzw. Landesdienstbehörde).

Sind Sie keiner Dienststelle (=Schule) zugeordnet, können Sie sich nur mittels oDAV (ohne Dienstauftragsverfahren) zu Fortbildungslehrveranstaltungen anmelden. Mit dieses Form der LV-Anmeldung ist jedoch der Nachteil einer Nachreihung auf der Warteliste verbunden.

Die korrekte Schulzuordnung ist durch die Schulleitungen (bzw. durch die Dienstbehörde) im Dienstauftragsverfahren durchzuführen und entzieht sich der Einflussnahme der Pädagogischen Hochschulen. Die Pädagogischen Hochschulen sind für Probleme (Fristversäumnisse, Nachreihungen, Ablehnungen wegen Platzmangel) die aus einer nicht korrekten Schulzuordnung resultieren, nicht verantwortlich.

Empfohlene Reihenfolge der Kontaktaufnahmen bei DAV-Problemen:
  1. Schulleitung
  2. zuständige(r) IT-Betreuer(in) (nur bei APS/im Schulbrief Nr. 6/2010 geregelt)
  3. zuständige vorgesetzte Dienstbehörde (Bundessschulen: LSR, Landesschulen: Amt der Salzburger Landesregierung/für den Schultyp zuständiges Referat)

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise in unseren FAQ's zum Thema "Dienstauftragsverfahren" sowie die detaillierten Handreichungen auf den Service-Seiten der IT-Betreuer des Landes Salzburg (IT-Landesportal im Salzburger Bildungsnetz) unter dem Menüpunkt "PH-PH-Online"